Ja, dass kann leider passieren. Sollte das jeweilige Amt eine beidseitige Sperrung veranlassen, kann das zu Mehrkosten führen. Auch erheben manche Städte / Gemeinden zusätzlich zur Genehmigung noch Sondernutzungsgebühren oder Kurzfristigkeitsaufschläge, diese würden Ihnen nachträglich in Rechnung gestellt.